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Wann sollte ich rückwirkend beitreten?
Um Streikunterstützung („Streikgeld“) von ver.di zu erhalten muss - unter anderem - mindestens eine Beitragszahlung im Monat vor der Teilnahme an Streikmaßnahmen erfolgt sein. Wenn Du also aktuell im laufenden Monat an Streikmaßnahmen aktiv teilnimmst bzw. teilnehmen willst und hierfür Streikunterstützung erhalten möchtest, solltest Du die Option des rückwirkenden Beitritts nutzen.